Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des digitalen Anästhesie-Aufklärungsbogens · Stand: 13. Oktober 2026

  1. Anbieter, Geltungsbereich, Rangfolge
  2. Gegenstand und Umfang der Leistung
  3. Registrierung, Vertragsschluss, Testzeitraum
  4. Zugang und Zugangsschlüssel
  5. Nutzungsrechte
  6. Bereitstellung, technische Voraussetzungen
  7. Preise
  8. Abrechnung und Zahlung
  9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
  10. Verwendungshinweise: Verantwortung des Kunden für die medizinische Aufklärung
  11. Datenhaltung und Datensicherung
  12. Verfügbarkeit, Weiterentwicklung, Unterstützung
  13. Mängel
  14. Haftung
  15. Höhere Gewalt
  16. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit
  17. Änderungen dieser AGB
  18. Schlussbestimmungen

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Rangfolge

(1) Anbieter ist Vaydena - Softwarelösungen, Inhaber Karl-Heinz Bicker, Biberstraße 27, 85354 Freising, E-Mail kontakt@vaydena.de (nachfolgend „Anbieter“). Diese AGB regeln alle Verträge über die Nutzung des digitalen Anästhesie-Aufklärungsbogens unter aufklaerungsbogen.vaydena.de (nachfolgend „Dienst“), gleich ob der Kunde den Dienst testet oder regulär nutzt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren und Kliniken (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher können den Dienst nicht buchen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er im Rahmen seiner ärztlichen bzw. beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter darf dafür einen Nachweis verlangen.

(3) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss veröffentlicht ist; spätere Änderungen richten sich nach § 17.

(4) Treffen der Anbieter und der Kunde im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung in Textform, geht diese den AGB vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV); in ihrem Anwendungsbereich geht sie diesen AGB vor.

(5) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Gegenstand und Umfang der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als Webanwendung zur Nutzung über das Internet bereit. Der Dienst zeigt im Browser einen digitalen Aufklärungs- und Anamnesebogen für die Anästhesie, den Patientinnen und Patienten auf einem Gerät des Kunden ausfüllen. Eine Software wird dem Kunden nicht dauerhaft überlassen.

(2) Zum Leistungsumfang gehören in der jeweils bereitgestellten Fassung:

  • der Bogen mit dem Briefkopf und – soweit hinterlegt – dem Logo der Praxis,
  • begleitende Erklärvideos und eine Vorlesefunktion,
  • die Anzeige in mehreren Sprachen (derzeit Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Ungarisch und Polnisch),
  • ein ärztlicher Teil für eigene Eintragungen der Ärztin bzw. des Arztes,
  • die Unterschrift auf dem Bildschirm sowie der Ausdruck bzw. die Speicherung als PDF,
  • der Export der Angaben als Datei (JSON, GDT, FHIR) und die Übergabe an das digitale Anästhesieprotokoll des Anbieters per QR-Code oder Datei,
  • die Nutzung ohne Internetverbindung nach Maßgabe von § 6 Abs. 3.

(3) Die Eingaben der Patientinnen und Patienten werden ausschließlich im Browser des verwendeten Geräts gespeichert. Der Anbieter erhält davon keine Kenntnis und hält keine Kopie vor. An den Anbieter werden nur die Prüfung des Zugangs und die Zählung abgeschlossener Bögen übermittelt; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung.

(4) Exportdateien entstehen ausschließlich auf dem Gerät des Kunden. Der Anbieter schuldet nicht, dass eine bestimmte Praxis- oder Kliniksoftware diese Dateien einlesen kann. Der Kunde klärt den Import vor dem Einsatz mit dem Hersteller seines Systems.

(5) Eintragungen im ärztlichen Teil, etwa die ASA-Klasse, übernimmt der Dienst so, wie die Ärztin bzw. der Arzt sie eingibt. Der Dienst schlägt solche Einstufungen nicht vor und leitet sie nicht aus den Angaben der Patientinnen und Patienten ab.

(6) Der Anbieter passt Inhalte des Bogens auf Wunsch des Kunden an, soweit beide Seiten dies im Einzelfall in Textform vereinbaren. Ein Anspruch auf bestimmte Anpassungen besteht nicht. Für angepasste Inhalte gilt § 10 Abs. 3.

(7) Was der Dienst leistet, ergibt sich aus diesen AGB und der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Beschaffenheitsgarantie liegt nur vor, wenn der Anbieter sie ausdrücklich als solche bezeichnet. Nicht geschuldet sind Schulungen, eine Einrichtung vor Ort, die Anbindung an Systeme des Kunden und die Archivierung von Patientenunterlagen.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Testzeitraum

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit dem Absenden des Registrierungsformulars ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden den Zugangsschlüssel per E-Mail zusendet.

(2) Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und teilt Änderungen (insbesondere der E-Mail-Adresse und der Rechnungsanschrift) unverzüglich mit. Die Registrierung nimmt eine Person vor, die den Kunden vertreten darf.

(3) Bei der Registrierung wählt der Kunde zwischen dem kostenlosen Test und der sofortigen Freischaltung zur regulären Nutzung.

(4) Im Test kann der Kunde den Dienst 3 Tage ab Zusendung des Zugangsschlüssels kostenfrei nutzen. Danach sperrt der Dienst den Zugang selbsttätig und das Testverhältnis endet, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Je E-Mail-Adresse ist nur ein laufender Test möglich. Ein Anspruch auf einen Test oder dessen Verlängerung besteht nicht.

(5) Kosten entstehen erst mit der regulären Nutzung. Diese beginnt, wenn der Kunde bei der Registrierung die sofortige Freischaltung wählt oder später selbst umstellt, etwa über „Auf reguläre Nutzung umstellen“ im Bogen. Die Umstellung ist auch nach Ablauf des Tests möglich. Bögen, die während des Tests finalisiert wurden, werden nicht berechnet.

(6) Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert die Registrierungsangaben. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website abrufbar; frühere Fassungen hält der Anbieter nicht öffentlich vor und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.

§ 4 Zugang und Zugangsschlüssel

(1) Der Kunde erhält einen praxisbezogenen Zugangs-Link mit Zugangsschlüssel. Persönliche Benutzerkonten mit Kennwort gibt es nicht; wer den Link kennt, kann den Bogen im Namen der Praxis öffnen.

(2) Der Kunde gibt den Zugangsschlüssel nur an eigene Beschäftigte weiter, die ihn für ihre Arbeit benötigen, und schützt ihn vor dem Zugriff Dritter. Nutzungen über seinen Zugang werden ihm zugerechnet und abgerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(3) Hat der Kunde Anhaltspunkte dafür, dass Unbefugte den Zugangsschlüssel kennen, informiert er den Anbieter unverzüglich. Der Anbieter sperrt den Schlüssel dann und stellt einen neuen aus.

(4) Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, einen Verstoß gegen § 5 oder eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes vorliegen, ferner im Fall des § 8 Abs. 6. Er berücksichtigt dabei die Interessen des Kunden, unterrichtet ihn unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Dienst und seine Inhalte (Programmcode, Texte, Grafiken, Erklärvideos, Tonaufnahmen, Übersetzungen, Gestaltung) sind rechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben beim Anbieter bzw. bei dessen Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst in seiner eigenen Praxis bzw. Einrichtung für die Aufklärung und Anamnese seiner Patientinnen und Patienten zu verwenden. Dazu gehört, die erzeugten Ausdrucke, PDF- und Exportdateien ohne zeitliche Begrenzung für die eigene Behandlungsdokumentation zu verwenden und den Patientinnen und Patienten Abschriften auszuhändigen.

(3) Nicht gestattet ist es,

  • den Dienst oder den Zugang Dritten außerhalb der eigenen Einrichtung zu überlassen, zu vermieten oder weiterzuverkaufen,
  • Inhalte des Dienstes außerhalb des Bogens zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder für eigene oder fremde Aufklärungsmedien zu verwenden,
  • Inhalte zum Training oder zur Entwicklung von KI-Systemen zu verwenden oder automatisiert auszulesen,
  • den Programmcode zu bearbeiten oder zu dekompilieren, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG),
  • die Zugangsprüfung oder die Fallzählung zu umgehen,
  • Urheber- und Schutzrechtsvermerke zu entfernen.

(4) Stellt der Kunde eigene Inhalte bereit (Praxisname, Briefkopf, Logo, gewünschte Textanpassungen), räumt er dem Anbieter das Recht ein, sie für die Dauer des Vertrags im Dienst zu speichern und im Bogen des Kunden anzuzeigen. Der Kunde steht dafür ein, dass er über die nötigen Rechte verfügt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung durch diese Inhalte beruhen.

(5) Als Referenz nennt der Anbieter den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

§ 6 Bereitstellung, technische Voraussetzungen

(1) Der Anbieter stellt den Dienst am Übergabepunkt bereit, das ist der Anschluss seines Hosting-Dienstleisters an das Internet. Für die Internetverbindung, die Geräte, das Betriebssystem, den Browser und den Drucker sorgt der Kunde selbst.

(2) Der Dienst setzt einen aktuellen, vom Hersteller noch mit Sicherheitsupdates versorgten Browser voraus, in dem JavaScript und der lokale Speicher für die Website zugelassen sind. Im privaten Modus oder wenn der Browser Website-Daten beim Schließen löscht, gehen angefangene Bögen verloren. Eine bestimmte Kombination aus Gerät und Browser sagt der Anbieter nicht zu.

(3) Nach dem ersten Laden kann der Bogen ohne Internetverbindung ausgefüllt und gedruckt werden; Erklärvideos, Untertitel und Vorlese-Aufnahmen stehen offline nur zur Verfügung, wenn der Kunde zuvor das Offline-Paket geladen hat. Die Zugangsprüfung und die Fallzählung brauchen eine Verbindung. Offline abgeschlossene Fälle merkt sich das Gerät und meldet sie nach, sobald wieder eine Verbindung besteht; der Kunde stellt sicher, dass seine Geräte dafür regelmäßig online sind.

(4) Der Kunde prüft den Dienst vor dem ersten Einsatz an Patientinnen und Patienten auf seinen Geräten, einschließlich Unterschrift, Ausdruck und PDF.

§ 7 Preise

(1) Die Vergütung beträgt 1,00 € je finalisiertem Bogen (Fall). Finalisiert ist ein Bogen, sobald er ausgedruckt bzw. als PDF gespeichert wird. Jeder Fall erhält eine zufällige Fall-Kennung und wird darüber nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach gedruckt wird. Abgebrochene Bögen werden nicht berechnet.

(2) Nutzt der Kunde für denselben Fall den Aufklärungsbogen und das digitale Anästhesieprotokoll des Anbieters und übernimmt er den Fall per QR-Code oder Datei, wird dieser Fall nur einmal berechnet.

(3) Einrichtungs-, Grund- oder Mindestgebühren fallen nicht an.

(4) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den genannten Preisen hinzu; der Anbieter teilt dies vorher in Textform mit.

(5) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(6) Zur Klarstellung von Abs. 1 gilt für die Zählung: Gezählt wird ein Bogen, sobald er über die Schaltflächen des Dienstes gedruckt bzw. als PDF gespeichert wird („PDF für die Praxis (Dokumentation)“ oder „PDF/Kopie für Patientin/Patient“). Fehlen noch Angaben, fragt der Dienst vor dem Druck nach; gezählt wird dann erst, wenn der Kunde den Druck mit „Trotzdem drucken“ bzw. „Ohne Einwilligung drucken“ bestätigt. Ein vollständig ausgefüllter Bogen wird auch gezählt, wenn er über die Druckfunktion des Browsers (z. B. Strg+P) gedruckt wird.

(7) Nicht gezählt wird: (a) ein unvollständiger Bogen, der nur über die Druckfunktion des Browsers gedruckt wird – dieser Ausdruck trägt den Vermerk „Entwurf – unvollständig“; (b) jeder weitere Druck eines bereits gezählten Bogens, auch als zweites Exemplar; (c) ein Bogen, der nicht gedruckt wird.

(8) Abs. 2 setzt voraus, dass der Kunde die Aufklärung in das Anästhesieprotokoll übernimmt, bevor er das Protokoll finalisiert (im Bogen „QR für das Anästhesieprotokoll“, im Protokoll „Aufklärung übernehmen“). Bogen und Protokoll laufen dann unter derselben Fall-Kennung und kosten zusammen 1,00 €. Ohne diese Übernahme haben Bogen und Protokoll je eine eigene Fall-Kennung; es sind dann zwei Fälle zu je 1,00 €, zusammen 2,00 €. Die Zählung enthält keine Patientendaten; der Anbieter kann getrennte Fälle deshalb nicht nachträglich zusammenführen.

(9) Im kostenlosen Test (§ 3 Abs. 4) wird nichts berechnet.

(10) Die Rechnung enthält einen Einzelnachweis, der je abgerechnetem Fall die Fall-Kennung, den Zeitpunkt (Erfassung des Bogens bzw. Finalisieren des Protokolls) und die Herkunft (Aufklärungsbogen, Anästhesieprotokoll oder beides) ausweist. Der Einzelnachweis enthält keine Patientendaten. Die Fall-Kennung steht auf dem Praxis-Exemplar des Bogens.

§ 8 Abrechnung und Zahlung

(1) Der Anbieter rechnet monatlich nachträglich über die im Abrechnungszeitraum finalisierten Bögen ab. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit der Freischaltung zur regulären Nutzung. Grundlage ist die Zählung des Dienstes; der Zeitpunkt richtet sich nach dem Eingang des Zähl-Ereignisses beim Anbieter. Offline abgeschlossene Fälle können deshalb in einer späteren Rechnung erscheinen.

(2) Die Rechnung geht dem Kunden per E-Mail an die hinterlegte Adresse bzw. als Link zu einer Zahlseite zu. Der Kunde ist mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Gezahlt wird ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto; der dort angezeigte GiroCode dient nur der Erleichterung. Andere Zahlungsarten bietet der Anbieter nicht an.

(4) Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Zugang in Textform. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Ablauf dieser Frist bestehen. Eine fehlerhafte Rechnung berichtigt der Anbieter durch eine Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB).

(6) Bleibt eine fällige Rechnung trotz Mahnung mit angemessener Frist und Hinweis auf die Sperre unbezahlt, darf der Anbieter den Zugang sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Der Kunde kann in dieser Zeit keine neuen Bögen öffnen; bereits erzeugte Ausdrucke und Dateien sind davon nicht betroffen.

(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

(1) Der Vertrag über die reguläre Nutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an kontakt@vaydena.de genügt.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 5 verstößt, bei der Registrierung falsche Angaben zur Unternehmereigenschaft gemacht hat oder mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als zwei Monate in Verzug ist.

(4) Mit dem Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Bis dahin finalisierte Bögen werden abgerechnet; nachgemeldete Fälle (§ 6 Abs. 3) werden nachberechnet.

(5) Der Anbieter hat keine Patientendaten und kann daher keine herausgeben. Der Kunde sichert vor Vertragsende alle Bögen, die er noch benötigt, als Ausdruck bzw. PDF in der Patientenakte und löscht die auf seinen Geräten verbliebenen Eingaben (Knopf „Daten löschen“ bzw. Website-Daten im Browser). Der Offline-Zwischenspeicher der Anwendung lässt sich auf demselben Weg entfernen.

(6) Die beim Anbieter gespeicherten Vertrags-, Briefkopf- und Abrechnungsdaten des Kunden löscht der Anbieter nach Vertragsende, soweit er sie nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss oder zur Abwicklung offener Forderungen benötigt; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Verwendungshinweise: Verantwortung des Kunden für die medizinische Aufklärung

(1) Der Dienst ist ein Hilfsmittel zur Vorbereitung und Dokumentation. Er ersetzt nicht das ärztliche Aufklärungsgespräch nach § 630e BGB. Die mündliche Aufklärung, die Beantwortung von Fragen, die ärztliche Würdigung der Angaben und die Entscheidung über das Anästhesieverfahren bleiben Aufgabe des Kunden und der bei ihm tätigen Ärztinnen und Ärzte.

(2) Der Dienst ist nach seiner Zweckbestimmung kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Er informiert allgemein, erfasst Angaben und dokumentiert sie. Er wertet die Angaben nicht medizinisch aus, berechnet keine Risiken und gibt keine Empfehlungen zu Diagnose, Therapie oder Narkoseverfahren. Der Kunde setzt ihn nicht zu solchen Zwecken ein.

(3) Der Kunde prüft vor dem Einsatz und nach inhaltlichen Aktualisierungen, ob Texte, Grafiken, Videos und Vorlesetexte für seine Patientinnen und Patienten und die bei ihm geplanten Verfahren fachlich zutreffen, vollständig und geeignet sind, und gibt sie in eigener Verantwortung frei. Das gilt in besonderem Maß für Inhalte, die auf seinen Wunsch angepasst wurden, und für Vorgaben, die er selbst einstellt, etwa die angezeigten Nüchternzeiten für Kinder. Besonderheiten des Einzelfalls ergänzt die Ärztin bzw. der Arzt im Gespräch und im ärztlichen Teil des Bogens.

(4) Die Inhalte sind auf die Rechtslage und die Versorgungspraxis in Deutschland ausgerichtet. Setzt der Kunde den Dienst in einem anderen Land ein, prüft er selbst, ob das dort zulässig und ausreichend ist.

(5) Die fremdsprachigen Fassungen sind Übersetzungshilfen. Maßgeblich ist der deutsche Text, der im Ausdruck stets mit enthalten ist. Die Übersetzungen sind – mit Ausnahme des älteren englischen Textbestands – nicht durch medizinische Fachübersetzer gegengelesen. Der Kunde entscheidet, ob die Verständigung mit einer fremdsprachigen Patientin bzw. einem fremdsprachigen Patienten ausreicht, und zieht bei Bedarf eine sprachkundige Person hinzu. Die Erklärvideos und die Vorlesefunktion unterstützen das Lesen des Bogens; sie ersetzen weder dessen Text noch das Gespräch.

(6) Unterschriften werden mit Finger oder Stift auf dem Bildschirm geleistet und mit dem Zeitpunkt laut Geräteuhr in den Ausdruck bzw. das PDF übernommen. Es handelt sich um eine einfache elektronische Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), nicht um eine fortgeschrittene oder qualifizierte. Sie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform; über ihren Beweiswert entscheidet im Streitfall das Gericht in freier Beweiswürdigung. Der Dienst prüft die Identität der unterzeichnenden Person nicht und schützt das erzeugte PDF nicht technisch gegen spätere Veränderung. Die im Export enthaltene Prüfsumme lässt erkennen, ob eine Exportdatei verändert wurde; sie ist kein Zeitstempel und keine Signatur. Wünscht der Kunde einen höheren Beweiswert, lässt er den Ausdruck zusätzlich handschriftlich unterzeichnen oder sichert das PDF mit eigenen Mitteln.

(7) Der Dienst kann festhalten, welche Erklärvideos während des Ausfüllens abgespielt wurden. Diese Angabe ist ein Hinweis für das Gespräch und belegt nicht, dass die Inhalte verstanden wurden.

(8) In der Verantwortung des Kunden liegen außerdem:

  • die Auswahl der Narkoseart bzw. der Bausteine, die der Patientin bzw. dem Patienten angezeigt werden,
  • die Dokumentation und Aufbewahrung nach § 630f BGB sowie die Aushändigung von Abschriften nach § 630e Abs. 2 Satz 2 BGB,
  • die Sicherheit der eingesetzten Geräte (Bildschirmsperre, Zugriffsschutz, Updates) und die Aufsicht, wenn Patientinnen und Patienten ein Praxisgerät bedienen,
  • der datenschutzkonforme Einsatz einschließlich der Information der Patientinnen und Patienten, der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und der Einweisung der eigenen Beschäftigten.

§ 11 Datenhaltung und Datensicherung

(1) Die Eingaben eines Bogens liegen nur im Browser-Speicher des jeweiligen Geräts. Sie sind eine Arbeitskopie bis zum Ausdruck und keine Patientenakte. Maßgebliche Dokumentation ist der Ausdruck bzw. das PDF, das der Kunde in seine Akte übernimmt.

(2) Der Anbieter kann Eingaben, die auf einem Gerät gelöscht wurden oder verloren gegangen sind (etwa durch Löschen der Website-Daten, einen Gerätedefekt oder den Wechsel des Browsers), nicht wiederherstellen. Der Kunde druckt bzw. speichert jeden Bogen deshalb unmittelbar nach dem Ausfüllen und der Unterschrift.

(3) Nach dem Ausdruck löscht der Kunde die Eingaben vom Gerät, bevor die nächste Patientin bzw. der nächste Patient es benutzt.

§ 12 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung, Unterstützung

(1) Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent oder bestimmte Reaktionszeiten sagt er nicht zu.

(2) Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit auf Zeiten außerhalb üblicher Praxiszeiten. Dank der Offline-Fähigkeit (§ 6 Abs. 3) bleibt ein bereits geladener Bogen während kurzer Unterbrechungen in der Regel benutzbar. Für Störungen im Internet oder bei den Geräten des Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich.

(3) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln, an den Stand der Technik und an geänderte rechtliche oder fachliche Anforderungen anpassen und Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über Änderungen an den Aufklärungsinhalten informiert er den Kunden per E-Mail oder durch einen Hinweis im Dienst, damit dieser die Prüfung nach § 10 Abs. 3 wiederholen kann. Entfällt eine wesentliche Funktion ersatzlos, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(4) Anfragen zum Dienst richtet der Kunde per E-Mail an kontakt@vaydena.de. Feste Erreichbarkeits- oder Antwortzeiten sagt der Anbieter nicht zu. Patientinnen und Patienten berät der Anbieter nicht.

§ 13 Mängel

(1) Der Anbieter hält den Dienst während der regulären Nutzung in einem Zustand, der den vertragsgemäßen Gebrauch nach § 2 erlaubt.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt dabei, soweit ihm das möglich ist, Gerät, Browser und die Schritte, die zum Fehler führen. Patientendaten übermittelt er dabei nicht; Bildschirmfotos macht er vorher unkenntlich.

(3) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Zeit. Er kann dazu auch eine geänderte Fassung bereitstellen oder vorübergehend einen zumutbaren Weg aufzeigen, der den Fehler umgeht.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung darauf beruht, dass der Kunde die Voraussetzungen nach § 6 nicht einhält, den Dienst entgegen diesen AGB nutzt oder Einstellungen seines Geräts bzw. Browsers die Funktion verhindern.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung für Schäden aus Mängeln nach § 14.

(6) Die Vergütung fällt je finalisiertem Bogen an. Konnte ein Bogen wegen eines Mangels des Dienstes nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, wird er auf Mitteilung des Kunden nicht berechnet bzw. gutgeschrieben.

(7) Während des kostenlosen Tests haftet der Anbieter für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem bei Verträgen dieser Art typischerweise zu rechnen ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust lokal gespeicherter Eingaben haftet der Anbieter in den Fällen des Absatzes 2 nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei Beachtung von § 11 Abs. 2 eingetreten wäre.

(5) Hat der Kunde einen Schaden mitverursacht, etwa weil er das Aufklärungsgespräch nicht geführt, Inhalte ungeprüft eingesetzt oder Angaben nicht ärztlich gewürdigt hat (§ 10), wird dies nach § 254 BGB berücksichtigt.

(6) Während des kostenlosen Tests haftet der Anbieter abweichend von den Absätzen 2 und 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt unberührt.

(7) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 15 Höhere Gewalt

Kann eine Seite ihre Pflichten wegen eines Ereignisses nicht erfüllen, das sie nicht beeinflussen und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann (etwa Naturereignisse, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Kommunikationsnetzen, Angriffe Dritter auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen), ruhen diese Pflichten für die Dauer des Hindernisses. Die betroffene Seite unterrichtet die andere unverzüglich. Zahlungspflichten für bereits finalisierte Bögen bleiben bestehen.

§ 16 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet die Registrierungs-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden als eigener Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Patientendaten bleiben auf den Geräten des Kunden. Für sie ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet sie nicht und hat keinen Zugriff darauf.

(3) Soweit die an den Anbieter übermittelten Angaben zur Fallzählung (Praxis-Zugang, zufällige Fall-Kennung, Zeitpunkt) und die dabei anfallenden Verbindungsdaten im Einzelfall personenbezogene Daten sind, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Bestandteil des Vertrags und wird mit der Zustimmung zu diesen AGB in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Auf Wunsch erhält der Kunde eine vom Anbieter unterzeichnete Ausfertigung.

(4) Der Kunde übermittelt dem Anbieter keine Patientendaten, auch nicht in Anfragen oder Fehlermeldungen.

(5) Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen, Schließen einer Regelungslücke) und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Der Anbieter teilt die geänderte Fassung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit. Widerspricht der Kunde bis zum Inkrafttreten nicht in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung eigens hin.

(3) Widerspricht der Kunde, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. Jede Seite kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen.

(4) Änderungen, die die Hauptleistungen oder die Vergütung zum Nachteil des Kunden verschieben würden, nimmt der Anbieter auf diesem Weg nicht vor; für Preise gilt § 7 Abs. 5.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Freising ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt eine E-Mail. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.